Fragen und Antworten

Typische Nachfragen und Zweifel                                 Zur Unterschriftensammlung



Wie drucke ich die Unter-schriftenliste richtig aus ?

Die Unterschriftenliste besteht aus einer Vorder- u. einer Rückseite, also 2 Seiten.
Am besten drucken Sie das zum download bereitgestellte PDF-Dokument gleich doppelseitig aus. Wenn Sie über eine solche Möglichkeit nicht verfügen, dann drucken Sie zuerst die Vorderseite aus und dann auf die bisher unbedruckte Rückseite des Vorderseiten-Ausdrucks die Rückseite. Wichtig ist, dass ein Unterschriftenlistenblatt immer aus der Vorderseite mit der Fragestellung und den Unterschriften und der Rückseite mit den anderen Erläuterungen besteht.



Welche Unterschiftenliste verwende ich?

Es ist nur die hier auf der Homepage von Potsdamer Mitte neu denken zum download eingestellte, schwarz-weiße Unterschriftenliste zu verwenden und gültig.

Bitte beachten Sie, dass aus formal-rechtlichen Gründen eine Liste nur dann gültig ist, wenn sie Vorder- UND Rückseite umfasst.

Download
Bürgerbegehren Unterschriftenliste_sw.pd
Adobe Acrobat Dokument 635.6 KB


Wie unterschreibe ich richtig ?

Bitte achten Sie darauf, dass die Ihre Angaben auf der Unterschriftenliste leserlich und ALLE Spalten ausgefüllt werden, ansonsten ist die geleistete Unterschrift ggf. ungültig. Das wäre dann sehr schade, da dem Bürgerbegehren Unterschriften verloren gehen.



Bleibt es unter uns, wenn ich unterschreibe ?

Außer Menschen, deren Sie selbst die betreffende Unterschriftenliste zeigen, erfährt nur das Potsdamer Wahlbüro von Ihrer Unterschrift. Sie können also unterschreiben, auch wenn Ihre Meinung von der Ihrer Arbeits- oder Parteikolleg*innen abweicht.



Werden meine Daten bei der Unterschriftensammlung zweckentfremdet ?

Im Gegensatz zu kommerziellen Anliegen werden bei einer solchen Sammlung Ihre Daten nicht digitalisiert und zweckentfremdet. Die anzugebenden Daten besitzt das Potsdamer Einwohnermeldeamt bereits – das erneute Angeben dient dem Abgleich der Unterschriftsberechtigung. Diese anderweitig zu benutzen, würde unserem Anliegen schaden, weshalb dies außerhalb unseres Ansinnens liegt.



Wer darf alles unterschreiben?

Zum Unterschreiben müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Potsdam haben. Der Wohnsitz wird bei mehreren Wohnsitzen dort vermutet, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Im Zweifelsfall können Sie eine persönliche Begründung, warum der Lebensmittelpunkt am Zweitwohnsitz ist, für das Potsdamer Wahlbüro, das die Unterschriften überprüft, beilegen.



Kann ich auch online unterschreiben ?

Im Gegensatz zu verschiedenen Petitionen ist das bei einem Bürgerbegehren leider nicht möglich. Die Brandenburgische Kommunalverfassung schreibt vor, dass alle Unterschriften analog und im Original abgegeben werden müssen.



Ist das ganze Blatt ungültig, wenn eine Unterschrift ungültig ist ?

Nein. Jede Unterschrift zählt für sich.



Ist es wichtig, dass ich mich in letzter Zeit innerhalb Potsdams umgemeldet habe ?

Nein. Wenn Sie allerdings neu nach Potsdam gezogen sind, müssen
wenigstens drei Monate vergangen sein, bevor Sie eine gültige
Unterschrift leisten können.