Rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird durch Verwaltungsgericht geprüft


Unsere Initiative hat beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.

 

Sie beantragt zu entscheiden, dass

 

a) das B+rgerbegehren "Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte" zulässig ist und

b) der von der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 gefasste Beschluss zur Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens "Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte" aufgehoben wird.

 

 

Zur Begründung:

 

1.) Das Bürgerbegehren verstößt nicht, wie im Antrag des Oberbürgermeisters behauptet und von den Stadtverordneten beschlossen, gegen § 15 Abs. 1 und Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Der mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschluss verkennt den rechtlichen Gehalt des Bürgerbegehrens. Es geht nicht ‐ wie irreführend unterstellt ‐ um den Abriss oder Erhalt einzelner Gebäude im Sanierungsgebiet, sondern um Grundsätze städtebaulicher Entwicklung, wie sie sich in den Zielen und Zwecken des Sanierungskonzepts niederschlagen.

 

Das Bürgerbegehren lässt sich von den Grundsätzen nachhaltiger Stadtentwicklung leiten und tritt für die ausdrückliche Berücksichtigung zweier Ziele im Sanierungskonzept der Potsdamer Mitte ein:

 

‐ zum einen für den Erhalt städtischen Grundstückseigentums, um Gestaltungsspielräume für eine zukunftsorientierte, sozialverträgliche und generationengerechte Stadtentwicklungspolitik zu erhalten;

‐ zum anderen für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Finanzen, z. B. indem es fordert, Fördermittel der öffentlichen Hand sowie Eigenanteile der Stadt vorrangig für Modernisierungs‐ und Sanierungsmaßnahmen statt für Abrisse einzusetzen.

 

2) Die Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 hatte allein über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu befinden, einen Wertungsspielraum nach politischen Gesichtspunkten besitzt sie nicht. Der Verlauf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung als auch das Abstimmungsverhalten entlang strikt gezogener Fraktionsgrenzen legen allerdings die Vermutung nahe, dass die Stadtverordneten sich bei der Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens eher von politischen als von rechtlichen Erwägungen leiten ließ.

 

3) Von einer juristischen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erhoffen wir die Anerkennung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte". Somit wäre der Weg frei für eine direktdemokratische Entscheidung zur Weiterentwicklung der Stadtmitte durch den Bürgerentscheid.

 

 

Das erfolgreiche Bürgerbegehren

'Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte'

ist angeblich unzulässig



31. AUGUST 2016

Pressemitteilung

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Pressemitteilung vom 31. August 2016

 

Das Potsdamer Rathaus erklärt:

Bürgerbegehren "Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte"

sei unzulässig

 

Die Initiative "Potsdamer Mitte neu denken" nimmt zur Kenntnis, dass die Rechtsprüfung des Rathauses der Landeshauptstadt Potsdam zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Bürgerbegehren "Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte" unzulässig sei. Das geht aus einem Pressegespräch des Oberbürgermeisters Jann Jakobs am 31. August 2016 hervor.

 

Die mündlich vorgetragenen Gründe der Unzulässigkeit entstammen einer extern erstellten Rechtsexpertise, die den Stadtverordneten am 14. September 2016, jedoch nur zur Einsicht vorgelegt werden sollen. Auf die Frage der Initiative Potsdamer Mitte neu denken" nach einer schriftlichen Begründung, verhielt sich das Rathaus unschlüssig; man wolle dazu erst eine Rücksprache mit der beauftragten Anwaltskanzlei führen. Seltsam mutet an, dass einem Antrag – was das Bürgerbegehren formal ist – dem veröffentlichten Prüfergebnis keine nachzulesende Begründung folgt. Mit Übergabe der Unterschriften an den Wahlleiter am 06. Juli 2016 war unsererseits schriftlich das Angebot unterbreitet worden, bei Unklarheiten mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens in Kontakt zu treten.

 

Wir hoffen, dass die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung auf ihrer Sitzung am 14. September 2016 der daraus resultierenden Beschlussvorlage jedoch nicht folgt und stattdessen die Willensbekundung von über 14.700 Potsdamer*innen ernstnimmt und zu einem strittigen Thema der Stadtentwicklung - über die Beschlüsse der repräsentiv-demokratischen Organe hinaus - eine direkte Beteiligung der Bürger*innen möglich macht.

 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid fügen dem Prozess der politischen Willensbildung ein direkt-demokratisches Element hinzu. Sie ermöglichen - unabhängig vom Ausgang - den zu verwirklichenden stadtplanerischen Vorhaben eine höhere Legitimität.

 

Die Stadtgesellschaft ist in der Frage der Gestaltung der Potsdamer Mitte weiterhin gespalten.

 

Sollten auch die Stadtverordneten mehrheitlich das Begehren nicht als zulässig ansehen, wäre die Legitimität für diese wichtigen Entscheidungen zur Stadtgestaltung nicht gegeben.

 

"Potsdamer Mitte neu denken" würde in diesem Fall die vorgetragenen Einwände rechtlich prüfen lassen und nach der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 darüber befinden, ob und in welcher Weise gegen die Nichtzulässigkeitserklärung Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen ist, um doch noch einen Entscheid der Potsdamer Bürger*innen zur Gestaltung der Innenstadt zu bewirken.


31. AUGUST 2016

Pressemitteilung

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Pressemitteilung vom 31. August 2016

 

Das Potsdamer Rathaus erklärt:

Bürgerbegehren "Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte"

sei unzulässig

 

Die Initiative "Potsdamer Mitte neu denken" nimmt zur Kenntnis, dass die Rechtsprüfung des Rathauses der Landeshauptstadt Potsdam zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Bürgerbegehren "Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte" unzulässig sei. Das geht aus einem Pressegespräch des Oberbürgermeisters Jann Jakobs am 31. August 2016 hervor.

 

Die mündlich vorgetragenen Gründe der Unzulässigkeit entstammen einer extern erstellten Rechtsexpertise, die den Stadtverordneten am 14. September 2016, jedoch nur zur Einsicht vorgelegt werden sollen. Auf die Frage der Initiative Potsdamer Mitte neu denken" nach einer schriftlichen Begründung, verhielt sich das Rathaus unschlüssig; man wolle dazu erst eine Rücksprache mit der beauftragten Anwaltskanzlei führen. Seltsam mutet an, dass einem Antrag – was das Bürgerbegehren formal ist – dem veröffentlichten Prüfergebnis keine nachzulesende Begründung folgt. Mit Übergabe der Unterschriften an den Wahlleiter am 06. Juli 2016 war unsererseits schriftlich das Angebot unterbreitet worden, bei Unklarheiten mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens in Kontakt zu treten.

 

Wir hoffen, dass die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung auf ihrer Sitzung am 14. September 2016 der daraus resultierenden Beschlussvorlage jedoch nicht folgt und stattdessen die Willensbekundung von über 14.700 Potsdamer*innen ernstnimmt und zu einem strittigen Thema der Stadtentwicklung - über die Beschlüsse der repräsentiv-demokratischen Organe hinaus - eine direkte Beteiligung der Bürger*innen möglich macht.

 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid fügen dem Prozess der politischen Willensbildung ein direkt-demokratisches Element hinzu. Sie ermöglichen - unabhängig vom Ausgang - den zu verwirklichenden stadtplanerischen Vorhaben eine höhere Legitimität.

 

Die Stadtgesellschaft ist in der Frage der Gestaltung der Potsdamer Mitte weiterhin gespalten.

 

Sollten auch die Stadtverordneten mehrheitlich das Begehren nicht als zulässig ansehen, wäre die Legitimität für diese wichtigen Entscheidungen zur Stadtgestaltung nicht gegeben.

 

"Potsdamer Mitte neu denken" würde in diesem Fall die vorgetragenen Einwände rechtlich prüfen lassen und nach der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 darüber befinden, ob und in welcher Weise gegen die Nichtzulässigkeitserklärung Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen ist, um doch noch einen Entscheid der Potsdamer Bürger*innen zur Gestaltung der Innenstadt zu bewirken.



Das Bürgerbegehren hat bereits mehr Unterstützer*innen mobilisiert, als jede Partei der Rathauskooperation bei der letzten Kommunalwahl. Seit dem Start der Unterschriftensammlung am 08. April 2016 wurden in Rekordzeit mehr als 17.000 Unterschriften gesammelt.

Am Mittwoch, den 06. Juli 2016 haben wir vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren offiziell an den Wahlleiter, Herrn Dr. Förster, übergeben und damit einen Bürgerentscheid zur Potsdamer Mitte beantragt.

 

Zuvor haben wir mit allen, die uns unterstützt haben zum großem Foto- und Pressetermin vor dem Stadthaus in der Friedrich-Ebert-Straße 79/81 in 14469 Potsdam eingeladen.

Im Anschluss zur Übergabe der Unterschriften beim Wahlleiter haben wir uns bei unseren UnterstützerInnen mit einer Stadtrundfahrt durch Potsdam in einem historischen Saurer-Bus bedankt, Start und Ziel waren vor dem Stadhaus !



FH-Gebäude

präsentiert am Abend

des 16. Juni 2016

auf einer Veranstaltung

der Potsdam School of Architecture / FH Potsdam

Bildrechte bei

"Potsdamer Mitte neu denken"

Veröffentlichungen nur unter Benennung des Urhebers zulässig





Medien-Echo + unsere Stellungnahmen



Wie Liste richtig ausdrucken?

Es ist nur die hier auf der Homepage von Potsdamer Mitte neu denken zum download eingestellte, schwarz-weiße Unterschriftenliste zu verwenden. Die Unterschriftenliste besteht aus einer Vorder- und einer Rückseite, also 2 Seiten.

Bitte beachten Sie, dass aus formal-rechtlichen Gründen eine Liste nur dann gültig ist, wenn sie Vorder- UND Rückseite umfasst.



8. April 2016

Start des BürgerbegEhrens               'kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte'


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Liste

zum unterschreiben

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Es ist nur die hier auf der Homepage von Potsdamer Mitte neu denken zum download eingestellte, schwarz-weiße Unterschriftenliste zu verwenden und gültig.



Sammelstelle

Potsdamer Mitte neu denken - Rechenzentrum, Dortustraße 46 in 14467 Potsdam



Frage

Bild: eigene Umzeichnung des "Plans zu den Vorbereitenden Untersuchungen für Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte, 1998",  www.potsdamermitte.de/index.php?id=31

Die Unterzeichner beantragen, dass folgende Frage gemäß § 15 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zum Bürgerentscheid gestellt wird:

In den Teilbereichen A und C des Sanierungsgebiets Potsdamer Mitte (siehe Skizze) gelten folgende Grundsätze, soweit keine entgegenstehenden vertraglichen oder rechtlichen Pflichten der Stadt Potsdam bestehen:

  1. Die Stadt Potsdam oder von ihr Beauftragte sollen keine kommunalen Grundstücke im o. g. Gebiet mehr verkaufen.
  2. Für Erwerb und Abriss des Hotels Mercure sowie für die Abrisse des Wohnblocks am Staudenhof und des Fachhochschul-Gebäudes sollen keine öffentlichen Fördermittel und städtischen Eigenanteile eingesetzt werden. Diese Finanzmittel sollen vorrangig für die Entwicklung der unter Punkt 1 genannten kommunalen Grundstücke beansprucht und eingesetzt werden.

 Unterstützen Sie diese beiden Forderungen?



Das Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" ist durch die Sanierungssatzung "Potsdamer Mitte" vom 15.11.1999 förmlich festgelegt. Die Teilbereiche A und C entsprechen den im "Plan zu den Vorbereitenden Untersuchungen für Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte, 1998" festgelegten Teilbereichen. Der Teilbereich A wird im Süden durch den damals geplanten Verlauf der Innerstädtischen Entlastungsstraße (ISIS) parallel zum Bahndamm, im Westen durch Lustgartenmauer, Henning-von-Tresckow-Straße und Schlossstraße, im Norden durch Schlossstraße und die nördliche Raumkante des Alten Marktes begrenzt,  im Osten durch die Rückseite des Grundstückes des Alten Rathauses und das Havelufer. Der Teilbereich C wird im Süden durch die nördliche Raumkante des Alten Marktes, im Westen durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Norden durch die Straße Am Kanal begrenzt, im Osten durch die Straße Am Alten Markt.


Begründung

Sie als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben es in der Hand! Wollen Sie, dass die letzten stadtbildprägenden Bauten der Nachkriegsepoche in Zeiten knapper Kassen aus öffentlichen Mitteln abgerissen werden? Wollen Sie eine Stadt in der Luxuswohnungen und überteuerter Leerstand die Stadtmitte prägen und andererseits Räume für Bildung, Wissenschaft und Kreativität an den Stadtrand gedrängt werden?

Durch ihr Wachstum der letzten Jahre steht die Landeshauptstadt Potsdam vor großen Herausforderungen in den Feldern Bildung, Beteiligung und Integration und steht großem Bedarf in der Förderung der Wissenschaft und Kreativwirtschaft gegenüber. Im Bereich des Sanierungsgebiets "Potsdamer Mitte" bestehen mit dem Hochschulgebäude und dem benachbarten Wohnhaus am Alten Markt 10 ('Staudenhof') bedeutende Potenziale für eine sozialverträgliche, zukunftsweisende und generationengerechte Weiternutzung des Bestands. Der Verkauf weiterer öffentlicher Liegenschaften wäre unumkehrbar und würde der Stadt und zukünftigen Generationen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten in ihrem Zentrum nehmen.



Vorschlag zur        Kosten-deckung

Durch Annahme des Vorschlages werden insgesamt Kosten eingespart (Veräußerungs-verfahren, kommunale Eigenanteile zu Fördermitteln für den Abriss von Gebäuden und für Neuordnungsmaßnahmen). Dem Einnahmeverlust aus den nicht realisierten Grund-stücksverkäufen stehen dauerhafte Miet- und Pachteinnahmen und stetig steigende Grundstücks- und somit Vermögenswerte für die Kommune gegenüber.



HiNweis

Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren sind:

1. Frauke Röth

2. Andre Tomczak (stellvertretend)